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Google Consent: Braucht es jetzt Cookie-Banner in der Schweiz?

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1. August 2024

Google hat kurzfristig per Ende Mai entschieden, dass ab dem 1. August 2024 auf der Website ein Consent-Banner (Cookie-Banner) samt Consent Mode V2 für alle Nutzer von Google-Produkten in der Schweiz obligatorisch wird, obwohl dies gesetzlich in der DSG nicht vorgesehen ist.

Was ist Pflicht?

Ab 1. August 2024 gilt Googles EU-Einwilligungsrichtlinie auch für die Schweiz. Das bedeutet:

  • Für reine Analyse-Zwecke ist weiterhin kein Cookie-Banner nötig. Eine transparente Datenschutzerklärung reicht aus.
  • Für personalisierte Werbung mit Google-Diensten muss künftig die Zustimmung der Nutzer eingeholt werden, z.B. über ein Cookie-Banner.
  • Wer Google-Dienste nur für Analyse nutzt, sollte die Einstellungen für personalisierte Werbung deaktivieren. Dann ist kein Banner nötig.
  • Für Websites, die sich an Nutzende in der EU richten, ändert sich nichts. Dort war ein Banner schon vorher Pflicht.
  • Ein Cookie-Banner ist in der Schweiz gesetzlich weiterhin nicht vorgeschrieben. Google verlangt es aber für bestimmte Werbe-Funktionen.

Webseitenbetreiber sollten prüfen, wie sie Google-Dienste nutzen und ob Anpassungen nötig sind, um die Richtlinie einzuhalten. Hier unsere Empfehlungen:

1. Consent-Banner mit  Consent Mode V2 > betrifft alle Kunden und muss auf der Website implementiert werden.

Zudem empfehlen wir, um das Tracking effektiv zu halten, euren Cookie-Banner wie folgt zu aktualisieren: Implementiert einen zwingenden Pop-up Cookie-Banner, bei dem Nutzer vor dem Zugriff auf die Website eine Auswahl treffen müssen:

Cookie-Banner Option 1: «Akzeptieren». Bei Zustimmung werden Daten nahtlos gesammelt.

Cookie-Banner Option 2: «Einstellungen» oder «Konfigurieren». Nutzer müssen sich mit den Optionen auseinandersetzen, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie direkt auf «Akzeptieren» klicken.

2. Enhanced Conversions > betrifft Werbetreibende, die Google Search Console (alle), Analytics, Ads, Tag Manager, Merchant Center, usw. nutzen.

Bei Werbetreibenden könnte der Consent-Banner dazu führen, dass zwischen 40 und 70 Prozent der Daten in Google Analytics verloren gehen und nur noch etwa die Hälfte der Conversions gemessen wird, was sich negativ auf die Google Ads Kampagnen auswirken wird.

Als Lösung bietet Google die sogenannten Enhanced Conversions an. Diese messen und modellieren Conversions, selbst wenn Cookies abgelehnt wurden, was die Genauigkeit der Google Ads Kampagnen erheblich verbessern wird. 

  • Enhanced Conversions hat mit GA4 und normalem Tracking nichts zu tun. Die Thematik ist nur für Google Ads und die Werbekonten relevant.
  • Um Enhanced Conversions 100 % richtig einzurichten, müssen zwingend Userdaten vorhanden sein, wie zum Beispiel E-Mail-Adressen. Genauer gesagt: Beim Tracken von Klicks auf E-Mail-Adresse oder Telefon, Buttons etc. wird dies nicht möglich sein. Formulare, Purchase (in der Regel) haben diese Informationen meistens, aber auch hier gibt es Ausnahmen.
    Dennoch lautet unsere Empfehlung: Wenn Telefon und E-Mail primäre Ziele sind, sollten diese zumindest über einen Ads Tag erfasst werden und nicht über GA4.
    Die Genauigkeit der Conversions, die wir in den letzten Wochen beobachten konnten, ist:
  1. Enhanced Conversion mit Ads Tag > bestes Ergebnis
  2. Enhanced Conversion mit Ads Tag ohne Userdaten > nicht ganz so gut wie EC mit E-Mail-Adresse
  3. GA4 Conversion > schneidet am schlechtesten ab

Unsere Empfehlung ist es daher, die beschriebenen und in Frage kommenden Komponenten baldmöglichst auf eurer Website zu implementieren.

Für den Einbau oder die Aktualisierungen des Cookie- / Consent-Banners wie auch die Implementierung der Enhanced Conversions auf WordPress- bzw. Yootheme-Websites unterstützen wir euch selbstverständlich gerne, allerdings kostenpflichtig.

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