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Social Media-Formate 2025

Mehr Erfolg auf Social Media dank richtiger Bild- und Video-Formate

Social-Media lebt von Bildern und erst recht von Videos bzw. Reels. Was einfach aussieht, hat seine Tücken, zumal jede Plattform ihre eigenen Anforderungen hat. Sind Bilder unscharf, Videos abgeschnitten oder sonstige (Datei)Formate nicht korrekt, wirkt das schnell mal unprofessionell und die Leute scrollen durch. Wir haben auf der Website von Metricool (übrigens ein cooles Tool, das wir Ihnen gerne vorstellen) eine praktische Übersicht über alle aktuellen Kanäle und Formate gefunden – schauen Sie hier.

Wenn Sie diese Vorgaben beachten, erzielen Sie mit Ihren Beiträgen die Wirkung und Reichweite, die Sie verdienen. 

Zur Formatübersicht

Egal, ob Sie Bilder, Videos oder Reels posten – mit den richtigen Massen stellen Sie sicher, dass die Inhalte auf jeder Plattform optimal dargestellt werden, professionell und hochwertig wirken.

Quelle:  https://metricool.com/de/social-media-formate-dein-vollstaendiger-guide/

Unser Angebot 

Metricool bietet Schnittstellen zu Canva und Adobe Express. Unser Team hat sehr viel Erfahrung mit beiden Tools und kann Sie gerne dabei unterstützen, in CoCreation ansprechende Animationen und Videos für Reels, Stories und Beiträge zu erzeugen.

Fragen Sie uns an

Für komplexe Multichannel- und eCommerce-Projekte mit datenbankgestützer Produktion von automatisierten dynamischen Layouts bietet unsere hauseigene Lösung boost.ch Möglichkeiten, die noch weit darüber hinausgehen. Doch dazu in einem späteren Newsletter.

Die richtigen Bild- und Videoformate für Bluesky

Bluesky, die Alternative zu X, wächst rasant. Damit dein Content dort optimal aussieht, halte dich an diese Formate:

Bluesky gewinnt immer mehr Nutzer. Falls du eine durchdachte Content-Strategie aufbauen möchtest, solltest du diese Bild- und Videogrößen beachten:

  • Titelbild: 3000 x 1000 px
  • Profilbild: 400 x 400 px
  • Quadratische Bilder: 1200 x 1200 px
  • Horizontale Bilder: 1200 x 675 px
  • Vertikale Bilder: 1080 x 1350 px
  • Videos: 1920 x 1080 px, 1080 x 1080 px oder 1080 x 1920 px (max. 60 Sek.)

Die richtigen Bild- und Videoformate für Facebook

Facebook ist eine der vielseitigsten Plattformen, aber nicht jedes Bildformat funktioniert gleich gut. Hier sind die optimalen Bildgrößen:

Desktop-Version

Damit deine Bilder in der Desktop-Ansicht optimal dargestellt werden, solltest du diese Maße verwenden:

  • Profilbild: 180 x 180 px (auf Mobilgeräten 128 x 128 px)
  • Titelbild: 820 x 312 px (Desktop), 640 x 360 px (App)
  • Event-Titelbild: 1200 x 628 px
  • Video-Titelbild: 1250 x 312 px (20-90 Sek.)
  • Quadratische Beiträge: 1200 x 630 px (1.91:1)
  • Bilder mit Links: 1200 x 630 px
  • Facebook-Ads:
    • Bilder: 1600 x 628 px
    • Videos: 600 x 315 px oder 600 x 600 px
    • Karussell: 1080 x 1080 px
    • Audience Network: 398 x 208 px
    • Marketplace: 1200 x 1200 px
  • Videos im Feed: 1080 x 1080 px
  • Reels: 1080 x 1920 px (9:16, max. 90 Sek.)
  • Stories: 1080 x 1920 px

Mobile-Version

In der mobilen Ansicht gelten teilweise andere Bildgrößen. Besonders das Titelbild solltest du anpassen:

  • Titelbild: 640 x 360 px
  • Profilbild: 128 x 128 px

Tipp: Speichere deine Bilder im PNG-Format, um Qualitätsverluste zu vermeiden!

Die richtigen Bild- und Videoformate für Instagram

Instagram lebt von Bildern – setze sie optimal in Szene:

Ob im Feed oder in Stories – die richtige Bildgröße stellt sicher, dass deine Inhalte hochwertig und ansprechend wirken.

  • Profilbild: 320 x 320 px

Feed-Bilder

  • Quadratisch: 1080 x 1080 px (max. 2080 x 2080 px)
  • Horizontal: 1080 x 566 px
  • Vertikal: 1080 x 1350 px (1.91:1 bis 4:5)
  • Karussell:
    • Horizontal: 1080 x 566 px
    • Quadratisch: 1080 x 1080 px
    • Vertikal: 1080 x 1350 px

Videos & Reels

  • Feed-Videos: 1080 x 608 px (vertikal) oder 1080 x 1350 px (horizontal)
  • Stories: 1080 x 1920 px (max. 15 Sek.)
  • Reels: 1080 x 1920 px (bis zu 90 Sek.)
  • Ads:
    • Quadratisch: 1080 x 1080 px
    • Horizontal: 1080 x 566 px
    • Stories-Ads: 1080 x 1920 px

💡Instagram zeigt Bilder im Feed nun im 3:4-Format, obwohl Posts weiterhin im 4:5-Format hochgeladen werden können. Achte darauf, wichtige Inhalte innerhalb der neuen Safezone zu platzieren. Falls sich diese Änderung bestätigt oder weiterentwickelt, werden wir den Guide entsprechend aktualisieren.

Die richtigen Bild- und Videoformate für LinkedIn

Auch im Business-Netzwerk spielt die Optik eine Rolle:

LinkedIn lebt von professionellen Profilen und Unternehmen, die ihre Marke stärken möchten. Die richtigen Bildgrößen helfen dabei:

  • Profilbild: 400 x 400 px
  • Header-Bild: 1584 x 396 px
  • Post-Bild: 1200 x 627 px (mit Link: 520 x 272 px)
  • Unternehmenslogo: 300 x 300 px
  • Unternehmens-Header: 1584 x 396 px
  • Ads:
    • Einzelbild-Anzeigen: 1.91:1, 1:1 oder 1:1.91
    • Karussell-Anzeigen: 1080 x 1080 px
    • Video-Anzeigen: MP4, 30 FPS, Formate 16:9, 1:1 oder 9:16

Die richtigen Bild- und Videoformate für TikTok

TikTok ist zwar videobasiert, aber auch Bilder spielen eine Rolle:

Damit dein Profil ansprechend wirkt, achte auf diese Maße:

  • Profilbild: 400 x 400 px
  • Videos & Stories: 1080 x 1920 px (bis zu 10 Min.)

Die richtigen Bild- und Videoformate für Pinterest

Pinterest ist eine visuelle Suchmaschine, die sich perfekt für Content-Marketing und Markenpräsentation eignet. Damit deine Pins gut performen und von der Pinterest-Algorithmus bevorzugt werden, solltest du diese Bildgrößen nutzen:

  • Profilbild: 165 x 165 px
  • Titelbild: 800 x 450 px (16:9)
  • Pins: 1000 x 1500 px (2:3)
  • Story Pins: 1080 x 1920 px (9:16)
  • Ads: 1000 x 1500 px (2:3 bis 1:3.5)

Die richtigen Bild- und Videoformate für Threads

Threads ist Metas Alternative zu Twitter/X und wird zunehmend beliebter. Um deine Inhalte dort ideal in Szene zu setzen, solltest du die folgenden Bildgrößen beachten:

  • Profilbild: 320 x 320 px
  • Beitragsbild: 1080 x 1920 px

Die richtigen Bild- und Videoformate für Twitch

Twitch ist die führende Plattform für Livestreaming, besonders in den Bereichen Gaming, Musik und kreative Inhalte. Damit dein Kanal professionell wirkt, solltest du diese Bildgrößen verwenden:

  • Profilbild: 256 x 256 px
  • Titelbild: 1200 x 480 px
  • Panels: 320 x 300 px

Die richtigen Bild- und Videoformate für Twitter/X

Twitter (jetzt X) ist eine der wichtigsten Plattformen für News, Trends und Diskussionen in Echtzeit. Die richtige Bildgröße sorgt dafür, dass deine Tweets ansprechend und professionell wirken:

  • Profilbild: 400 x 400 px
  • Header-Bild: 1500 x 500 px
  • Tweet-Bild: 1024 x 512 px (2:1)
  • Ads:
    • Bilder: 600 x 335 px
    • Videos: 800 x 418 px

Die richtigen Bild- und Videoformate für YouTube

YouTube ist die größte Videoplattform der Welt. Hochwertige Thumbnails und ein professionelles Kanaldesign sorgen für mehr Klicks und eine höhere Sichtbarkeit deiner Inhalte:

  • Profilbild: 800 x 800 px
  • Titelbild: 2048 x 1152 px (16:9)
  • Thumbnails: 1280 x 720 px
  • Videoauflösungen:
    • 8K: 7680 x 4320 px
    • 4K: 3840 x 2160 px
    • 1080p: 1920 x 1080 px
    • 720p: 1280 x 720 px

Wir als Profi unterstützen Sie gerne bei Ihrem nächsten Social-Media-Projekt

Social Media im Realitätscheck – Was Creator:innen oft verschweigen

Soziale Medien sind längst fester Bestandteil jeder Marketingstrategie. Doch die Plattformen verändern sich rasant, persönliche Betreuung wird seltener, und der Markt wird überschwemmt von Creator:innen, die behaupten, sie hätten das Erfolgsrezept endlich gefunden. Für Marketingverantwortliche bedeutet das: kritisch bleiben, Mechanismen verstehen und Mythen von Fakten trennen.

Der Mythos von der organischen Reichweite

Viele Agenturen predigen es wie ein Mantra: „Regelmässig posten, Follower aufbauen und bloss keine Werbung zeigen.“ Doch die Realität sieht anders aus. Plattformen wie Meta sind keine Wohltätigkeitsorganisationen für Unternehmen. Ihr Geschäftsmodell basiert auf Werbung, und das in gigantischem Ausmass. 2024 erzielte Meta einen Umsatz von 164,5 Milliarden US-Dollar, mehr als alle TV-Sender weltweit zusammen. Der grösste Teil davon stammt aus Werbeanzeigen.

Regelmässiges Posten allein bringt kaum langfristige Vorteile. Entscheidend ist, ob ein Beitrag echten Mehrwert bietet – also relevant ist, informiert oder inspiriert. Gerade in weniger unterhaltungsnahen Branchen fällt das schwer. Viele Unternehmen versuchen deshalb, über Humor Reichweite zu erzielen – meist mit mässigem Erfolg.

Auch die Idee, dass mehr Follower automatisch mehr Reichweite bedeuten, ist überholt. Seit der Einführung des Discovery Feeds zählt vor allem eines: Interesse. Inhalte werden ausgespielt, wenn sie Aufmerksamkeit wecken – unabhängig von der Followerzahl. Doch der Wettbewerb ist gewaltig: Rund 95 Millionen neue Posts werden täglich veröffentlicht. Kein Wunder also, dass die Engagement-Raten oft enttäuschen.

So lässt sich Reichweite realistisch bewerten

Anstatt auf organische Wunder zu hoffen, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Zahlen. Berechnen Sie die tatsächlichen Kosten Ihrer organischen Reichweite mit dem Tausenderkontaktpreis (TKP): Produktionskosten / Reichweite in Tausend = effektiver TKP. Stellen Sie sich dann die Frage: Rechtfertigt ein organischer Beitrag, der X-mal teurer ist als bezahlte Werbung, auch einen entsprechend höheren Effekt? In vielen Fällen zeigt diese Rechnung schnell, ob sich die Investition wirklich lohnt.

Frühes Branding ist kein Risiko – sondern Pflicht

Viele Content Creators warnen: „Zeigen Sie Ihr Logo oder Ihre Marke bloss nicht zu früh – das schreckt Nutzer:innen ab.“ Doch Studien zur Werbewirkung zeigen das Gegenteil. Frühes, klares Branding verbessert die Wiedererkennung und steigert die Markenwirkung nachweislich. Wer also glaubt, dezentes Branding am Ende des Videos sei die bessere Lösung, hat sich offenbar noch nie mit fundierten Analysen wie einer Brand-Lift-Studie beschäftigt. Die Ergebnisse sprechen für sich – mehr dazu im Listicle.

Frühes Branding zahlt sich aus

Nur wenn die Marke von Beginn an sichtbar ist, entfaltet eine Kampagne ihre volle Wirkung. Gleichzeitig gilt: Geben Sie Ihren Content Creators so viel kreative Freiheit wie möglich – abgesehen von der Vorgabe des frühen Brandings. So bleibt das Ergebnis authentisch und glaubwürdig. Zeigen Sie Ihren Creators dazu auch Vergleichszahlen (siehe Tabelle) – das schafft Verständnis und stärkt die gemeinsame Zielorientierung.

«Funktioniert gut» – aber für wen eigentlich?

Hinterfragen Sie, was Ihre Creator meinen, wenn sie sagen, eine Kampagne habe «gut funktioniert».
Viele stützen sich auf Kennzahlen wie Views, Likes oder Shares. Das ist nachvollziehbar, denn diese Werte sind leicht zu erfassen und wirken auf den ersten Blick beeindruckend. Doch für Marketingverantwortliche zählen andere KPIs – nämlich jene, die den Unternehmenserfolg tatsächlich beeinflussen:

Markenbekanntheit, Markenimage und Umsatz

Ein hoher Like-Wert zeigt lediglich, dass ein Beitrag sympathisch war. Er beweist jedoch weder Kaufabsicht noch Markenbindung oder langfristige Wirkung. Kampagnen, die vor allem auf Engagement-Metriken abzielen, laufen deshalb oft am Ziel vorbei – sie erzeugen Diskussionen über Zahlen, die für die Marke letztlich kaum relevant sind.

Handlungsempfehlung: Social Media strategisch nutzen

Nutzen Sie Social Media für das, wofür die Plattformen konzipiert wurden: zielgerichtetes Marketing anhand valider Marketing-KPIs. Jede grosse Plattform bietet heute umfangreiche Tools, um Kampagnen präzise auf Ihre Ziele abzustimmen – von Brand Awareness über Consideration bis hin zu Conversion. Diese Zielsysteme sind längst Standard und ermöglichen ein transparentes Reporting sowie eine datengestützte Optimierung Ihrer Kampagnenleistung.

Unser Angebot

Gerade Klein- und teilweise auch Mittelunternehmen haben weder Zeit noch Budget, sich detailliert mit dem Generieren und Analysieren von Marketingaktivitäten auseinanderzusetzen. Resultate von KI automatisch generiertem Content ist äusserst fragwürdig und immer zu überprüfen. Hier benötigt es stattdessen integrierte Lösungen, die einfach zu erzeugenden, relevanten und echten Content von der Website bis zu den Social Media-Kanälen automatisieren. Unsere Online Marketing und Monitoring Tools Metricool und Brevo (Newsletter) bieten sehr ausführliche Analysen jeglicher Kanäle in übersichtlicher Darstellung. Dies ist für ein generisches Controlling der Marketingaktivitäten zuhanden des Managements in vielen Fällen absolut ausreichend.

Für die oben beschriebene sehr detaillierte Auswertung einzelner Kampagnen und deren Wirkung auf Brand-Awareness, Consideration und Conversion arbeiten wir seit einigen Jahren mit darauf spezialisierten, äussert qualifizierten Performance Marketing-Partnern zusammen und vermitteln diese gerne weiter.

Die sich verändernde Bedeutung von Hashtags

Die Bedeutung von Hashtags hat sich von einem einfachen Weg zur Reichweitensteigerung hin zu einem differenzierteren Werkzeug für Nischenkommunikation und Trend-Signalgebung gewandelt.

Während ihre Relevanz auf einigen Plattformen abgenommen hat, besonders nach der Abschaffung der Hashtag-Follow-Funktion auf Instagram, bleiben sie auf X (vormals Twitter) für aktuelle Ereignisse und auf TikTok für Trends wichtig. Die strategische, zielgruppenorientierte und kontextbezogene Nutzung sowie die Kombination mit anderen Faktoren wie Keywords und Mentions sind heute entscheidend für den Erfolg digitaler Strategien. 

Die Verschiebung der Bedeutung

  • Von Masse zu Klasse: Früher galt die Devise «Je mehr Hashtags, desto größer die Reichweite», doch heute sind weniger, dafür aber relevantere Hashtags oft effektiver. 
  • Zunehmende Plattform-Differenzierung: Die Bedeutung von Hashtags ist stark plattformabhängig geworden. 
  • Fokus auf Keywords und Kontexte: Auf Plattformen wie Instagram gewinnen Keywords im Text und die allgemeine Interaktion an Bedeutung, da Hashtags weniger zur Reichweite beitragen. 
  • Abgeschaffte Funktionen: Auf Instagram wurde die Funktion «Hashtag folgen» abgeschafft, um Spam zu bekämpfen und Nutzer vor irrelevanten Inhalten zu schützen, was den Stellenwert von Hashtags weiter reduziert hat. 

Die aktuelle Nutzung von Hashtags

  • Trend-Signalgebung: Auf Plattformen wie TikTok haben Hashtags noch eine Funktion, um Trends zu signalisieren und zu verfolgen. 
  • Nischen und Communitys: Hashtags helfen dabei, spezifische Communities und Nischeninhalte zu finden und zu bündeln. 
  • Kampagnen und Events: Sie bleiben ein wichtiges Werkzeug, um Kampagnen und Events zu fördern und die Kommunikation zu bündeln. 
  • Regionale und spezifische Anwendungsbereiche: Spezifische und regional bezogene Hashtags gewinnen an Bedeutung, um gezielt eine bestimmte Zielgruppe anzusprechen. 
  • Ergänzung zu anderen Strategien: Hashtags sind nicht mehr der einzige Faktor für Sichtbarkeit, sondern eine nützliche Ergänzung zu Content-Strategien, die auch Mentions und eine durchdachte Content-Planung umfassen. 

Ausblick

  • Der Wandel geht weiter: Da sich die Algorithmen der Plattformen stetig ändern, müssen Marketer ihre Strategien kontinuierlich anpassen, um Hashtags effektiv zu nutzen. 
  • Mehr als nur ein Hashtag: Der strategische Einsatz, das Verständnis der jeweiligen Plattform und die Kombination von Hashtags mit relevanten Inhalten, Storytelling und Interaktion sind heute entscheidend. 

LinkedIn: Neue Features für mehr Reichweite

Unser Online Marketing Analyse-Tool metricool hat 577’180 Beiträge von 47’735 Seiten analysiert, um das Wachstum von LinkedIn zu messen und zu bestätigen, was wir schon aus der Social Media-Studie wussten: LinkedIn ist mehr als nur eine Plattform für die Jobsuche.

Was kann man mit der Studie anfangen?

  • Daten anschauen, welche am spannendsten sind – die anderen aber trotzdem im Blick behalten.
  • Die wichtigsten Zahlen merken, Schlussfolgerungen und Insights.
  • Mit Seiten vergleichen, die ähnlich gross sind wie die eigene.

Und jetzt kommt der Lieblingsteil: Die Best Practices speichern, um sie in der Content-Strategie umzusetzen > Tipps + echte Beispiele sind die perfekte Kombination.

Und dann den LinkedIn-Wachstum auf echten Daten aufbauen.

Und hier noch ein paar Tipps und Links. Nicht mehr die neuesten News, aber immer noch absolut relevant:

  1. Begründung, warum Hashtags dank KI langsam obsolet werden auf LI:
  1. Der Grund, weshalb Beiträge besser als Sponsored Article gepostet und jeweils mit einem fixen Betrag beworben werden sollten:
  1. Das selbe gilt für LI-Newsletter.

Beiträge dazu hier…

… und hier:

Metricool: Alle Online-Plattformen – ein Tool

Als Cockpit für Social Media und Online Marketing verwendet Mosaiq seit ein paar Monaten https://metricool.com/de/ für uns selber und für die enge Zusammenarbeit im Content Marketing mit unseren Kunden. Ob Mitbewerber-Analyse, Post-Planung und Reporting – es funktioniert alles über ein geschäftliches Login, ohne jedes Mal das Passwort für jeden Online-Kanal eingeben zu müssen. 

Falls ihr Interesse habt an der Studie, könnt ihr euch für eine Präsentation sehr gerne bei uns melden.

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SEO: Verändert KI die Spielregeln oder nur die Perspektive?

Googles neue KI-Funktion „Übersicht mit KI“ sorgt für Diskussionen in der Online-Branche. Viele Website-Betreiber:innen verzeichnen seit der Einführung einen deutlichen Rückgang beim organischen Traffic, da KI-generierte Antworten klassische Suchergebnisse und Klicks verdrängen.

Eine Analyse zeigt, dass deutschsprachige Websites im Schnitt 17,8 Prozent weniger Klicks erhalten. Doch nicht alle Unternehmen verlieren: Eine Umfrage von crossvertise unter 150 kleinen und mittleren Unternehmen ergab, dass 49 Prozent keine Veränderungen beim SEO-Traffic sehen, 16 Prozent sogar einen Anstieg melden. Wer sich strategisch anpasst und Inhalte gezielt für KI-Suchsysteme wie Gemini, ChatGPT oder Perplexity AI optimiert – etwa durch strukturierte Daten und prägnante Antworten – kann weiterhin profitieren.

KI-basierte Suchdienste bieten Nutzer:innen neue, dialogorientierte Sucherfahrungen. Immer mehr Menschen nutzen diese Alternativen, viele sogar häufiger als Google. Besonders geschätzt werden die Möglichkeit, komplexe Fragen zu stellen, die Verständlichkeit der Antworten und die Geschwindigkeit.

Für Unternehmen bedeutet das: Sichtbarkeit in der Suche verlangt neue Strategien. Neben klassischer SEO gewinnen gezielte Anzeigen (Paid Search), spezialisierte Landingpages, starke Markenpräsenz und alternative Reichweitenkanäle wie Newsletter oder Social Media an Bedeutung. Conversion-Optimierung wird wichtiger, da weniger Klicks mehr Wirkung erzielen müssen.

Fazit: Google verändert das Suchspiel grundlegend. Wer sich jetzt anpasst und KI-getriebene Suchstrategien verfolgt, kann auch in einer KI-dominierten Suchwelt sichtbar bleiben – vielleicht sogar sichtbarer als zuvor.

Mosaiq nutzt bei der Konzeption und Erstellung von relevanten und nutzerorientierten Inhalten durchaus auch KI-unterstützte Prozesse. Diese werden vor der Publikation auf den jeweils sinnvollen Kanälen ausnahmslos redaktionell auf Plausibilität geprüft und redigiert. Mit der Content Box bietet Mosaiq ein individualisiertes Abo an, um diese Qualität langfristig und regelmässig zu gewährleisten.

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Dialogmarketing neu gedacht: DDV, DMVÖ und SDV legen neue Branchen-Definition vor

Die Dialogmarketing-Verbände aus Deutschland (DDV), Österreich (DMVÖ) und der Schweiz (SDV) haben sich auf eine gemeinsame, zukunftsorientierte Definition des Dialogmarketings verständigt. Sie soll der zunehmenden Relevanz datenbasierter, vernetzter und aktivierender Kundenkommunikation Rechnung tragen.

Die neue Definition lautet:
«Dialogmarketing steht für die individuelle, orchestrierte, wertstiftende und handlungsauslösende Kommunikation über verschiedene On- und Offline-Kanäle entlang der Customer Journey.»

Damit positionieren die drei Verbände Dialogmarketing als strategischen Ansatz, der technologische Möglichkeiten, wirtschaftliche Ziele und echte Kundenbeziehungen miteinander vereint. „Wir schaffen damit ein klares Profil für eine Disziplin, die längst über den klassischen Werbebrief hinausgeht. Dialogmarketing ist heute datenbasiert, skalierbar – und wirtschaftlich hoch relevant“, betont Martin Nitsche, Präsident des DDV.

Die vier Kernprinzipien – Individualisierung, Orchestrierung, Wertstiftung und Handlungsorientierung – markieren einen Perspektivenwechsel. „Diese Definition ist ein Umdenken. Sie bringt auf den Punkt, worum es im Dialogmarketing heute geht: Nicht um Lautstärke, sondern um Relevanz, Haltung und Wirkung“, so Alexandra Vetrovsky-Brychta, Präsidentin des DMVÖ.

Auch der Schweizer Verband unterstreicht den internationalen Anspruch der neuen Linie: „Uns war wichtig, eine Definition zu schaffen, die nicht nur theoretisch fundiert ist, sondern sich auch unmittelbar in der Praxis anwenden lässt – über Grenzen und Kanäle hinweg“, erklärt Dr. Christian Huldi, Präsident des SDV.

Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt von Prof. Dr. Ralf T. Kreutzer, Professor für Marketing a. D. in Berlin. Er sieht darin einen Meilenstein: „Die neue Definition verbindet aktuelle technologische Entwicklungen – von Künstlicher Intelligenz über Automation bis hin zu datengetriebener Personalisierung – mit einer klaren Ausrichtung auf Wirkung und Kundennutzen. Sie ist strategisch tragfähig und zugleich operativ anschlussfähig.“

Quelle: SDV Dialogmarketing

PDF Definition Dialogmarketing 2025

Interessanterweise sind die vier neu definierten Kernprinzipien des Dialogmarketings schon längst in der Mosaiq-DNA verwurzelt, genauso wie die Orientierung auf Relevanz, Haltung und Wirkung. Gerne orchestrieren wir die Kommunikation von Projekten und Unternehmungen 360° auf allen Kanälen, sinn- und wertstiftend.

Wann dürfen wir dies auch für Sie tun?

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Freiheit für alle – auch im Web?

Rechtliche EU-Vorgaben für barrierefreie Websites ab 2025. Was bedeutet das für die Schweiz? Wo liegen die Unterschiede zur EU?

Am 28. Juni 2025 treten in Deutschland und der gesamten EU verbindliche Regelungen zur Barrierefreiheit digitaler Angebote in Kraft. Die zentrale gesetzliche Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um:

• Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen (auch bekannt unter WAD – Web Accessibility Directive, welche für Behördenswebsites im europäischen Raum verpflichtend ist).

• Die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (auch bekannt unter EAA – European Accessibility Act, der ab 28.6.2025 verbindlich ist).

Die Schweiz hinkt wieder mal hinterher – doch nicht für lange.

Digitale Barrierefreiheit – warum sie für alle zählt

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Dokumente so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ziel ist es, allen die gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt zu ermöglichen.

Ab Mitte 2025 müssen viele Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei sind. Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an internationalen Standards und sollen die digitale Teilhabe für alle Menschen verbessern. Unternehmen, die nicht rechtzeitig reagieren, riskieren empfindliche Strafen und Reputationsschäden.

BEMERKUNG: Am 28. März 2025 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Teilrevision des BehiG einzutreten. 

Die Revision führt das Konzept der «angemessenen Vorkehrungen» ein.

Dies bedeutet, dass Anbieter von Dienstleistungen verpflichtet werden, zumutbare Massnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.

Betroffen sind: Alle Anbieter öffentlich zugänglicher kommerzieller und kultureller Dienstleistungenund Unternehmen, die ihre Dienstleistungen im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit anbieten.

Zeitplan und Inkrafttreten
Der Bundesrat plant, das revidierte BehiG am 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Bis dahin stehen noch diverse Schritte an, die nun mit dem Eintreten der WBK-N begonnen haben.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie voraussichtlich etwa eineinhalb Jahre Zeit haben werden, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, darunter Websites, Online-Shops, Apps, Banken, Telekommunikationsdienste, Ticketbuchungen, E-Books und Video-on-Demand-Plattformen.
  • Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro – allerdings nur im Bereich digitaler Dienstleistungen, nicht bei digitalen Produkten.
  • Öffentliche Einrichtungen sind bereits seit 2020 zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Was sind die Anforderungen?

  • Websites und Apps müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, insbesondere für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.
  • Die technischen Standards orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), mindestens in der Version 2.1, Konformitätsstufen A und AA.
  • Die europäische Norm EN 301 549 ist ebenfalls massgeblich und konkretisiert die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit.

Konkret bedeutet das:

  • Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein (WCAG-Prinzipien). 
  • Beispiele: Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Untertitel für Videos, klare Navigation und einfache Sprache.
  • Auch mobile Anwendungen sind einbezogen.

Fristen und Übergangsregelungen

  • Ab dem 28. Juni 2025 gilt die Pflicht für neue Inhalte und Angebote.
  • Für bereits bestehende Inhalte gibt es eine Übergangsfrist bis Mitte 2030, um diese anzupassen.
  • Unternehmen sollten ausreichend Zeit für die Umsetzung einplanen, da die Anpassung umfangreicher Websites mehrere Monate dauern kann.

Kontrolle und Sanktionen in der EU

  • Die Einhaltung wird von Marktüberwachungsbehörden kontrolliert.
  • Bei Verstössen drohen Bussgelder von bis zu 100.000 Euro, die vorübergehende Einstellung des Geschäftsbetriebs oder Abmahnungen.

Was bedeutet das für Unternehmen in der Schweiz?

In der Schweiz ist der eCH-0059 Accessibility Standard verbindlich, der auf den international anerkannten WCAG 2.1 basiert.

Auch Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen sich an diese Regeln halten. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind teilweise ausgenommen, doch für viele Firmen heisst es: 

Jetzt handeln, um den Anforderungen gerecht zu werden.

1. Prüfen: Sind Sie betroffen?

Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, die Anforderungen zu erfüllen. Wir empfehlen Ihnen, dies in Rücksprache mit Ihrem Anwalt zu klären, um Rechtssicherheit zu gewinnen.

2. Selbsttest: Ist Ihre Website barrierefrei?

Grundsätzlich sind die meisten eingesetzten Technologien wie Web-CMS, Newsletter-Tools und und Social Media schon sehr weit. Vor allem die amerikanischen Open Source-Systeme sind bereits konsequent auf Barrierefreiheit getrimmt. Bei der Konzeption und Gestaltung sind Buttons für Hilfe, leichte Sprache sowie Typoskalierung zu berücksichtigen. Problem der konsequenten Umsetzung liegt aber danach vor allem beim Unterhalt der Website durch die Webverantwortlichen. So sind zum Beispiel ab Sommer 2025 ALT-Texte und inhaltliche Beschriebe bei Bildern zwingend zu ergänzen. PDF und Word-Dokumente sind grosse Herausforderungen, deshalb wenn immer möglich HTML-Seiten erzeugen.

3rd-Party-Produkte wie digitale Web-Kataloge auf PDF-Basis und IFrames sind meist eher schwierig und können zu Browser-Crash führen.

Ein erster Selbsttest nach WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) oder der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, für öffentliche Einrichtungen relevant) zeigt Ihnen, ob Handlungsbedarf besteht. 

https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html

3. Umsetzung: Massnahmen ableiten und anpassen

Wenn Ihr Selbsttest Barrieren aufzeigt, sind gezielte Verbesserungen wichtig. Deshalb haben wir uns frühzeitig informiert und entsprechende Tools und Massnahmen definiert, um die Voraussetzungen für eine möglichst automatisierte Pflege der Webtools bei der Erstellung und im laufenden Betrieb zu gewährleisten. Wir helfen Ihnen dabei, die nötigen Anpassungen umzusetzen und Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – abgestimmt auf Ihre individuellen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen. 

4.    Barrierefreiheitserklärung erstellen

Falls Ihr Unternehmen unter die BFSG-Pflicht fällt, müssen Sie eine Barrierefreiheitserklärung verfassen und auf Ihrer Website bereitstellen. Diese informiert Besucher über den Stand der Barrierefreiheit und die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme bei Problemen. Auch hier sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand halten.

Wir freuen uns darauf, Sie bei diesem wichtigen Thema zu unterstützen!

Glossar

Hier die wichtigsten Facts und Erklärungen dazu:

Diese Einschränkungen werden mit der digitalen Barrierefreiheit berücksichtigt:

  • Sehbehinderungen: durch Screenreader-optimierte Inhalte und Alternativtexte für Bilder
  • Hörbehinderungen: durch Untertitel und Transkriptionen für Videos und Audios
  • Motorische Einschränkungen: durch eine vollständige Tastaturbedienbarkeit
  • Kognitive Einschränkungen: durch einfache Sprache und klare Navigation
  • Farbenblindheit: durch kontrastreiche Gestaltung und informationsunabhängige Farbgebung

Die vier Prinzipien der WCAG 2.1

Standards des WCAG 2.1

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinneskanäle zugänglich sein (Content mit Kontrast, Schriftgrösse, etc.)
  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen sollten ohne Maus nutzbar sein
  • Verständlichkeit: Navigation und Inhalte müssen klar strukturiert sein
  • Robustheit: Inhalte sollen mit verschiedensten Endgeräten und Hilfsmitteln funktionieren (HTML5 und Screenreader)

Erweiterte Standards:

  1. AA+ Standard: erfordert zusätzlich barrierefreie Officedokumente und PDFs im Downloadbereich
  2. AAA Standard: erfordert folgende Massnahmen• Videos haben Transkriptionen, Gebärdensprache und Untertitel• Artikel in leichter Sprache geprüfte Übersetzer*innen• Funktionen wie «Seite vorlesen lassen» «Schriftgrösse anpassen»• Validierung zB durch Acess4all

Barrierefreiheit als Erfolgsfaktor

  • Bessere SEO – Suchmaschinen belohnen gut strukturierte, zugängliche Webseiten mit besseren Rankings.
  • Höhere Conversion-Rate – Eine einfach nutzbare Website führt zu mehr Anfragen, Käufen oder Abschlüssen.
  • Positive Markenwahrnehmung – Barrierefreiheit zeigt soziale Verantwortung und stärkt Ihr Image.

Fazit

Barrierefreiheit ist erweiterte Suchmaschinen-Optimierung (saubere Navi, Bilder mit Alternativtext etc.), da Suchmaschinen grundsätzlich blind sind und diese bevorzugen, bez. die anderen mittelfristig ignorieren.

Wenn Ihr Selbsttest Barrieren aufzeigt, sind gezielte Verbesserungen wichtig. Wir helfen Ihnen dabei, die nötigen Anpassungen umzusetzen und Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – abgestimmt auf Ihre individuellen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Unterlagen:

www.adis.ch

https://github.com/ukhomeoffice/posters/blob/master/accessibility/dos-donts/posters_en-UK/accessibility-posters-set.pdf

rechtliche Basis aufgrund des BehiG: 
https://www.ech.ch/de/ech/ech-0059/3.0

Präsentation der INIT – Services for the eSociety

Welche Unterschiede gibt es zwischen den Barrierefreiheitsvorgaben in der EU und der Schweiz

Gesetzliche Verpflichtung

EU: Ab dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA) verbindlich für eine breite Palette privater und öffentlicher Unternehmen. Websites, Apps, E-Commerce, Finanzdienstleister, Banken, Versicherungen, Telekommunikation und viele weitere Branchen müssen digitale Barrierefreiheit gewährleisten. Die Vorgaben sind gesetzlich verpflichtend und werden durch nationale Gesetze wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Bei Verstössen drohen empfindliche Bussgelder von bis zu 100.000 Euro.

Schweiz: Es gibt bislang keine generelle gesetzliche Pflicht für private Unternehmen, ihre Websites oder digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Schweiz setzt eher auf Eigenverantwortung und freiwillige Anpassungen. Öffentliche Stellen sind jedoch bereits zu Barrierefreiheit verpflichtet. Für Unternehmen, die ausschließlich in der Schweiz tätig sind und keine Dienstleistungen für den EU-Markt anbieten, besteht keine gesetzliche Pflicht.

Anwendungsbereich

EU: Die Vorgaben gelten für nahezu alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden, inklusive Onlineshops, Banking, Ticketbuchung, E-Books, audiovisuelle Medien und mehr. Auch Schweizer Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen die EU-Vorgaben erfüllen.

Schweiz: Schweizer Unternehmen sind nur dann verpflichtet, die EU-Vorgaben umzusetzen, wenn sie im EU-Markt aktiv sind. Für den rein schweizerischen Markt gibt es keine vergleichbar umfassende Regelung.

Technische Standards

EU: Die technischen Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (Level A und AA) sowie an der europäischen Norm EN 301 549. Die Vorgaben sind detailliert und umfassend.

Schweiz: Es existiert der eCH-0059 Accessibility Standard, der sich ebenfalls stark an den WCAG 2.1 orientiert. Die Anforderungen sind aber weniger streng und nicht flächendeckend gesetzlich vorgeschrieben.

Prüfung und Durchsetzung

EU: Es gibt klare Prüf- und Kontrollmechanismen mit regelmässigen Audits und Sanktionen bei Verstössen. Die Einhaltung wird von Marktüberwachungsbehörden kontrolliert, und es drohen Bussgelder.

Schweiz: Die Durchsetzung ist weniger streng. Es gibt keine regelmässigen Audits oder vergleichbare Sanktionsmechanismen für private Unternehmen, die nur in der Schweiz tätig sind.

Übergangsfristen

EU: Für bestehende Angebote, die vor dem 28. Juni 2025 bereits auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030. Neue Angebote müssen ab Juni 2025 sofort barrierefrei sein.

Schweiz: Es gibt keine vergleichbaren, gesetzlich festgelegten Fristen für die Umsetzung von Barrierefreiheit im privaten Sektor.

Zusammenfassung tabellarisch

AspektEU (ab 2025)Schweiz (Stand 2025)
Gesetzliche PflichtJa, umfassend für viele UnternehmenNein, meist freiwillig (ausser öffentlicher Sektor)
AnwendungsbereichPrivat & öffentlich, inkl. Schweizer Firmen mit EU-GeschäftNur für öffentliche Stellen, sonst freiwillig
Technische StandardsWCAG 2.1, EN 301 549eCH-0059 (an WCAG 2.1 angelehnt)
Kontrolle / SanktionenAudits, Bussgelder bis 100.000 €Kaum Kontrolle, keine Bussgelder
ÜbergangsfristenBis 2030 für bestehende AngeboteKeine gesetzlichen Fristen

Fazit

Die EU verfolgt einen deutlich strengeren und verbindlichen Ansatz zur digitalen Barrierefreiheit als die Schweiz. Schweizer Unternehmen, die im EU-Markt tätig sind, müssen die EU-Vorgaben zwingend einhalten. Für den rein schweizerischen Markt bleibt Barrierefreiheit im Privatsektor bislang weitgehend freiwillig, der Trend geht jedoch auch dort in Richtung mehr Inklusion.

Quellen

  1. https://webwirkung.ch/blog/eu-accessibility-act-was-das-europaeische-barrierefreiheitsgesetz-fuer-schweizer-online-shops-bedeutet/
  2. https://marketing.ch/digital-marketing/hans-henning-raven-zeigt-warum-digitale-barrierefreiheit-auch-fuer-schweizer-unternehmen-relevant-ist/
  3. https://www.adnovum.com/de/blog/european-accessibility-act
  4. https://sbv-fsa.ch/news/barrierefreiheit-wird-pflicht-fuer-schweizer-unternehmen/
  5. https://www.netzwoche.ch/news/2024-05-16/accessibility-gesetz-der-eu-betrifft-auch-schweizer-unternehmen
  6. https://jrkm.ch/knowhow/54-barrierefrei-und-das-neue-eu-barrierefreiheitsgesetz-bsfg.html
  7. https://www.snowflake.ch/blog/post/european-accessibility-act-das-muessen-sie-wissen
  8. https://vorarlberg.at/-/beziehungen-zwischen-der-eu-und-der-schweiz

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Neue Schweizer Leitlinien des EDÖB zu Cookies: Ohne Banner geht’s nicht mehr!

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat am 22. Januar 2025 einen neuen Leitfaden zu Cookies und ähnlichen Technologien veröffentlicht, der die Datenschutzanforderungen für Websites in der Schweiz konkretisiert. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Wesentliche Anforderungen

  • Information: Alle personenbezogenen Cookies müssen klar in der Datenschutzerklärung erwähnt werden, insbesondere bei sensiblen Datenbearbeitungen.
  • Widerspruchsrecht: Nutzer müssen jederzeit technisch die Möglichkeit haben, nicht notwendige Cookies abzulehnen. Dies erfordert prominente Hinweise auf das Widerspruchsrecht, etwa durch Cookie-Banner.
  • Einwilligung: Für nicht notwendige oder unerwartete Cookies ist ein Opt-In erforderlich, manchmal sogar mit einer Bestätigung. Voreingestellte Zustimmung (z. B. vorangekreuzte Checkboxen) ist unzulässig.
  • Ausdrückliche Einwilligung: Bei besonders schützenswerten Daten oder riskantem Profiling wird ein aktives Opt-In verlangt, ohne vorangekreuzte Checkboxen.

Technologieneutraler Ansatz

Der Leitfaden gilt nicht nur für klassische Cookies, sondern auch für moderne Tracking-Technologien wie Fingerprinting und Pixel. Mobile Apps könnten ebenfalls betroffen sein.

Anforderungen an Cookie-Banner

  • Klare und verständliche Informationen über den Zweck der Cookies.
  • Gleichwertige Darstellung von Optionen wie „Alle akzeptieren“ und „Ablehnen“.
  • Detaillierte Steuerungsmöglichkeiten, damit Nutzer einzelne Cookie-Kategorien aktiv auswählen können.
  • Leichte Widerrufsmöglichkeit der Einwilligung.

Praktische Auswirkungen

Der Leitfaden ist weniger streng als die DSGVO, zeigt jedoch eine Annäherung an europäische Standards. Unternehmen müssen ihre Cookie-Banner und Datenschutzpraktiken überarbeiten, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Dies umfasst:

  • Prüfung des Cookie-Einsatzes.
  • Anpassung von Consent-Bannern.
  • Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgenabschätzungen bei Profiling.
  • Aktualisierung der Datenschutzerklärung.

Dieser Leitfaden ist nicht verbindlich, aber er unterstreicht den Anspruch des EDÖB, Datenschutzstandards durchzusetzen. Webseitenbetreiber sollten handeln, um rechtliche Risiken und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Wie unterscheiden sich die Cookie-Regeln des EDÖB von denen der DSGVO

Die Cookie-Regeln des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterscheiden sich in mehreren Aspekten, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an Einwilligung, Transparenz und technische Umsetzung. Hier sind die wesentlichen Unterschiede:

1. Einwilligungsanforderungen

  • EDÖB: Für nicht notwendige Cookies reicht ein Opt-out aus, solange keine qualifiziert unerwarteten oder risikoreichen Cookies eingesetzt werden. Eine aktive Einwilligung (Opt-in) ist nur bei besonders schützenswerten Daten oder riskantem Profiling erforderlich.
  • DSGVO: Strengere Anforderungen. Für alle nicht notwendigen Cookies ist eine aktive Einwilligung (Opt-in) erforderlich, unabhängig von der Art der Daten.

2. Technologieneutralität

  • EDÖB: Der Leitfaden gilt für Cookies und ähnliche Technologien wie Fingerprinting und Pixel, ohne spezifische Regelungen für jede Technologie.
  • DSGVO: Ebenfalls technologieneutral, aber mit klareren Vorgaben zur Anwendung auf moderne Tracking-Technologien.

3. Transparenz und Information

  • EDÖB: Nutzer müssen über den Zweck und die Möglichkeit des Widerspruchs informiert werden. Die Datenschutzerklärung muss leicht zugänglich sein, z. B. im Footer.
  • DSGVO: Umfassendere Informationspflichten, einschließlich detaillierter Angaben zu jedem Cookie und dessen Zweck direkt im Cookie-Banner.

4. Cookie-Banner

  • EDÖB: Cookie-Banner sind nur bei nicht notwendigen Cookies erforderlich, wobei das Widerspruchsrecht hervorgehoben werden muss. Die Darstellung von «Akzeptieren» und «Ablehnen» muss nicht gleichwertig sein.
  • DSGVO: Cookie-Banner müssen immer eine gleichwertige Option zum Ablehnen und Akzeptieren bieten, um eine freie Wahl sicherzustellen.

5. Rechtsgrundlage

  • EDÖB: Stützt sich auf das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und Art. 45c FMG. Letzterer erlaubt eine Ablehnungsmöglichkeit ohne explizite Einwilligungspflicht.
  • DSGVO: Basierend auf der ePrivacy-Richtlinie und DSGVO, die eine strengere Regulierung von Cookies vorschreiben.

Zusammenfassend ist die EDÖB-Regelung liberaler als die DSGVO, da sie weniger strenge Anforderungen an die Einwilligung stellt und mehr Flexibilität bei der technischen Umsetzung bietet. Die DSGVO hingegen legt den Fokus stärker auf den Schutz der Privatsphäre durch umfassende Zustimmungspflichten und Transparenz.

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Google Consent: Braucht es jetzt Cookie-Banner in der Schweiz?

Google hat kurzfristig per Ende Mai entschieden, dass ab dem 1. August 2024 auf der Website ein Consent-Banner (Cookie-Banner) samt Consent Mode V2 für alle Nutzer von Google-Produkten in der Schweiz obligatorisch wird, obwohl dies gesetzlich in der DSG nicht vorgesehen ist.

Was ist Pflicht?

Ab 1. August 2024 gilt Googles EU-Einwilligungsrichtlinie auch für die Schweiz. Das bedeutet:

  • Für reine Analyse-Zwecke ist weiterhin kein Cookie-Banner nötig. Eine transparente Datenschutzerklärung reicht aus.
  • Für personalisierte Werbung mit Google-Diensten muss künftig die Zustimmung der Nutzer eingeholt werden, z.B. über ein Cookie-Banner.
  • Wer Google-Dienste nur für Analyse nutzt, sollte die Einstellungen für personalisierte Werbung deaktivieren. Dann ist kein Banner nötig.
  • Für Websites, die sich an Nutzende in der EU richten, ändert sich nichts. Dort war ein Banner schon vorher Pflicht.
  • Ein Cookie-Banner ist in der Schweiz gesetzlich weiterhin nicht vorgeschrieben. Google verlangt es aber für bestimmte Werbe-Funktionen.

Webseitenbetreiber sollten prüfen, wie sie Google-Dienste nutzen und ob Anpassungen nötig sind, um die Richtlinie einzuhalten. Hier unsere Empfehlungen:

1. Consent-Banner mit  Consent Mode V2 > betrifft alle Kunden und muss auf der Website implementiert werden.

Zudem empfehlen wir, um das Tracking effektiv zu halten, euren Cookie-Banner wie folgt zu aktualisieren: Implementiert einen zwingenden Pop-up Cookie-Banner, bei dem Nutzer vor dem Zugriff auf die Website eine Auswahl treffen müssen:

Cookie-Banner Option 1: «Akzeptieren». Bei Zustimmung werden Daten nahtlos gesammelt.

Cookie-Banner Option 2: «Einstellungen» oder «Konfigurieren». Nutzer müssen sich mit den Optionen auseinandersetzen, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie direkt auf «Akzeptieren» klicken.

2. Enhanced Conversions > betrifft Werbetreibende, die Google Search Console (alle), Analytics, Ads, Tag Manager, Merchant Center, usw. nutzen.

Bei Werbetreibenden könnte der Consent-Banner dazu führen, dass zwischen 40 und 70 Prozent der Daten in Google Analytics verloren gehen und nur noch etwa die Hälfte der Conversions gemessen wird, was sich negativ auf die Google Ads Kampagnen auswirken wird.

Als Lösung bietet Google die sogenannten Enhanced Conversions an. Diese messen und modellieren Conversions, selbst wenn Cookies abgelehnt wurden, was die Genauigkeit der Google Ads Kampagnen erheblich verbessern wird. 

  • Enhanced Conversions hat mit GA4 und normalem Tracking nichts zu tun. Die Thematik ist nur für Google Ads und die Werbekonten relevant.
  • Um Enhanced Conversions 100 % richtig einzurichten, müssen zwingend Userdaten vorhanden sein, wie zum Beispiel E-Mail-Adressen. Genauer gesagt: Beim Tracken von Klicks auf E-Mail-Adresse oder Telefon, Buttons etc. wird dies nicht möglich sein. Formulare, Purchase (in der Regel) haben diese Informationen meistens, aber auch hier gibt es Ausnahmen.
    Dennoch lautet unsere Empfehlung: Wenn Telefon und E-Mail primäre Ziele sind, sollten diese zumindest über einen Ads Tag erfasst werden und nicht über GA4.
    Die Genauigkeit der Conversions, die wir in den letzten Wochen beobachten konnten, ist:
  1. Enhanced Conversion mit Ads Tag > bestes Ergebnis
  2. Enhanced Conversion mit Ads Tag ohne Userdaten > nicht ganz so gut wie EC mit E-Mail-Adresse
  3. GA4 Conversion > schneidet am schlechtesten ab

Unsere Empfehlung ist es daher, die beschriebenen und in Frage kommenden Komponenten baldmöglichst auf eurer Website zu implementieren.

Für den Einbau oder die Aktualisierungen des Cookie- / Consent-Banners wie auch die Implementierung der Enhanced Conversions auf WordPress- bzw. Yootheme-Websites unterstützen wir euch selbstverständlich gerne, allerdings kostenpflichtig.