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Schlagwort: Web-Tipps

Meta Tags für gutes SEO

Meta Tags – Tipps und Tricks

Meta Tags gehören zu gutem SEO wie feiner Wein zum Essen. Um es vorweg zu nehmen: einige Basisarbeiten können Betreiber von Webseiten selber vornehmen. Ziel: mehr Web-Seiten in aussichtsreicher Position auf Google. Erfahren Sie, wie Sie mit den Meta-Tags Title (Titel) und Desciption (Beschreibung) richtig umgehen und so mehr Besucher gewinnen.

Was sind Meta Tags?

Meta-Tags sind Programmteile, welche im Hintergrund Informationen zu Ihrer Website enthalten. Diese Zeilen werden auf der Website für den Nutzer nicht angezeigt. Vielmehr helfen diese, Informationen und Anweisungen für Suchmaschinen zu liefern.Suchmaschinen besuchen mit sogenannten Spydern oder Crawlern Ihre Website. Mit den gewonnenen Informationen kann z.B. Google Ihren Internetauftritt entsprechend einordnen. Google beschreibt die verschiedenen Meta-Tags ausführlich: http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=79812

Meta-Tags bearbeiten

Im guten Content Management System (cms) lassen sich die gebräuchlichsten Meta-Tags ohne Programmierkenntnisse mühelos bearbeiten. Andernfalls finden im Sie im Web unzählige, kostenlose Meta-Tag-Generatoren. Ihre Daten können Sie beliebig erfassen. Ein Klick genügt und der Generator erstellt den pfannenfertigen Code. Die Integration übernimmt Ihre Internetagentur gerne.

Der Meta-Tag «Keyword»

Ganz unter dem Motto viel hilft viel, wird das Meta-Tag «Keywords» oft immer noch übermässig eingesetzt. Das ist längst nicht mehr notwendig. Der Keyword-Tag wird von Google nicht mehr berücksichtigt. Wie Matt Cutts von Google am 19. März 2013 auf Youtube erklärte, lohnt es sich nicht, viel Zeit mit dem «Keyword»-Meta-Tag aufzuwenden. Er empfiehlt, sich vor allen Dingen mit dem Description-Tag zu beschäftigen. Beschäftigen wir uns also mit dem Title- und Description-Tag. Zumal für die Suchmaschinenoptimierung der Title-Tag in Verbindung mit dem sichtbaren Seitentitel essentiell ist.

Warum der Title-Tag so wichtig ist

Vergessen Sie für einen Moment Google und Co. Versetzen Sie sich vielmehr in die Person, welche ein bestimmtes Produkt oder eine besondere Dienstleistung sucht. Der Title-Tag ist der in der Suchmaschine sichtbare Seitentitel Ihrer Webseite. Schauen Sie sich dabei das nebenstehende Bild an.

Sie haben festgestellt, dass die Formulierungen von verschiedener Qualität sind. Die einen Titel enthalten das Keyword oder den Suchbegriff überhaupt nicht und die anderen Überschriften sind ohne Aussagekraft. Texten Sie so, dass es Lust macht, mehr über das Webseiten-Thema zu erfahren..

Beispiel für eine Startseite eines Malerbetriebes:

  • Unsinnig und oft anzutreffen: «Startseite – Malerei Felix Muster AG»
  • Aussagekräftig: “Qualitäts Malerbetrieb für die Region Musterdorf”

Das zweite Beispiel offenbart dem Leser wertvolle Informationen: Es handelt sich hierbei um einen exakt arbeitenden Malerbetrieb in einer bestimmten Region. Mit der klaren Aussage finden sich Nutzer, die sich damit identifizieren können. Ziel soll dabei sein, dass nicht viele Nutzer auf Ihre Website gelangen, sondern die Richtigen.

Achten Sie darauf, dass der Titel knackig ausfällt, das Keyword zu Beginn des Titels steht und max. 55 Zeichen enthält. Zu lange Titel werden in der Regel abgeschnitten.

Meta-Description: Nutzer trennen die Spreu vom Weizen.

Der Meta-Tag «Description» ist nach dem Titel der zweite Kontakt oder die zweite Zeile, welche der interessierte Nutzer liest. Dementsprechend wichtig ist er. Noch mehr: das werblich geschriebene Description-Tag – also die Beschreibung der Website – kann entscheidend sein, ob der Nutzer Ihre Seite anklickt. Konsumenten welche konkrete Lösungen und Angebote auf der Zielseite erhalten, können zu  Kunden werden. Zudem hat der Meta-Tag «Description» Einfluss auf die Platzierung Ihrer Website, insofern als dass Google eine Website, welche öfters angeklickt wird, besser wertet.

Was steht im Meta-Tag «Description»?

Die Beschreibung soll kurz und prägnant Ihr Angebot oder Ihre Dienstleistung bewerben. Deshalb ist es wichtig, dass die Zielseite innerhalb der Website thematisch abgeschlossen ist. Es ist für Nutzer wie für Google wenig hilfreich, verschiedene Dienstleistungen oder Produkte mit unterschiedlichen Keywords in eine Webpage zu packen. Geschweige denn in eine Beschreibung mit maximal 164 Zeichen.

Ein Beispiel: Die Malerei Muster will eine neue Dienstleistung lancieren. Richtigerweise erstellt die Malerei eine einzelne Webpage innerhalb der Website, welche zum Beispiel über die Vorteile von «Kalkanstrichen» wirbt. Die Suchbegriffskombination (oft besser als ein einzelner Suchbegriff) könnte in dem Fall «Kalkanstriche für Badezimmer» lauten. «Kalkanstriche für Badezimmer» soll im Description-Tag im vorderen Bereich zu stehen kommen. Gefolgt vom Kundennutzen (z.B. «… für hervorragendes Raumklima») und abschliessend mit einer Handlungsaufforderung (z.B. «Jetzt Angebot einholen»).

TIPP: Jede Webpage mit einzigartigem Titel basierend auf einem Keyword

Versuchen Sie jede einzelne Seite innerhalb des Internetauftrittes thematisch in sich abzuschliessen. Verfassen Sie dazu pro Seite einen eigenen Titel. So wiederholen Sie sich nicht und unterscheiden für den Nutzer die Inhalte deutlich. Übrigens; es ist dabei nicht notwendig, bei jeder Seite den Firmen-, Organisations- oder Vereinsnamen zu nennen. Nutzer die ein Angebot oder Dienstleistung suchen, kennen Ihr Unternehmen in der Regel nicht. Nutzen Sie also diese eine verfügbare Titelzeile sinnvoll. Sie entscheidet über wertvolle Klicks und neue Kunden.

Fazit zu den Meta-Tags Title und Description

Erstellen Sie Ihre Website so, dass die einzelnen Seiten des Internetauftrittes thematisch abgeschlossen sind. Vergeben Sie jeder einzelnen Seite den Title- und Description-Tag. Und wenn der Haupttitel in der effektiven Seite auf den Title-Tag abgestimmt ist (Suchbegriffskombination oder Keyword wiederholen), werden Sie Erfolge buchen. Googles Anspruch ist ein Höchstmass an Qualität. Das heisst, ein Maximum an Ergebnisrelevanz für den suchenden Nutzer. Schauen Sie sich die Suchergebnisse beim nächsten Googeln etwas genauer an und versuchen Sie, die Erkenntnisse in Ihren Webauftritt einfliessen zu lassen. Wir wünsche Ihnen viel Spass und Erfolg.

Mit dem Google BERT-Update ist gute inhaltliche Onpage-Optimierung noch wichtiger

Google BERT-Update

Google hat sich über die Jahre stetig weiterentwickelt und konnte seinen Nutzern somit eine immer bessere Usability bzw. passendere Ergebnisse bieten. Das wurde unter anderem durch zahlreiche Aktualisierungen des Google Kern Algorithmus ermöglicht. Mal waren es kleine Updates, die von den Nutzern sowie den stets auf ein gutes Ranking bedachten Websitebetreibern kaum bemerkt wurden. Andere waren dafür umso folgenreicher.

Panda Update

Insbesondere das Panda Update aus dem Jahr 2011, dessen Intention eine Optimierung der inhaltlichen Qualität war, hinterließ bei vielen SEO-Verantwortlichen nachhaltigen Eindruck. Hier sahen sich sogar diverse namhafte Websites einem massiven Ranking-Verlust gegenüber. Content-Marketing rückte spätestens zu diesem Zeitpunkt in den Fokus all derjenigen, die wirklich effektiv SEO betreiben wollten.

Nun gab es laut eigener Aussage des Suchmaschinenprimus das größte Google Update der letzten fünf Jahre und auch jenes könnte die inhaltliche Ausrichtung von Websites (langfristig) stark beeinflussen. Warum das so ist und was es mit dem sogenannten BERT Update genau auf sich hat, lesen Sie in diesem Beitrag.

Was ist das Google BERT Update?

BERT ist im Grunde eine Erweiterung des 2015 gelaunchten selbstlernenden RankBrain-Algorithmus. Letzterer ist heute ein maßgebender Faktor bei der Ermittlung relevanter Suchergebnisse und damit bei der Positionierung entsprechender Pages im Google Ranking. Es wird vermutet, dass Nutzersignale, wie Suchgewohnheiten, übermittelte Aufenthaltsorte bei einer Suchanfrage, die Dauer der Verwendung einer Website, das eventuelle Verlassen jener nach nur einem Seitenaufruf etc., für die Funktion von RankBrain überaus wichtig sind – und auch in anderen Zusammenhängen einen sehr großen Einfluss auf das Ranking haben.

Natürliche Sprache sowie deren kontextueller Hintergrund spielen hier eine zunehmend wichtige Rolle. BERT verbessert nun genau dieses Sprachverständnis von Google. Der Ausdruck ist ein Akronym, welches für „Bidirectional Encoder Representations from Transformers“ steht. Was diese Begriffe genau bedeuten, ist hier weniger relevant. Vereinfacht ausgedrückt soll das Update der Suchmaschine erlauben, die Bedeutung sowie die Beziehung von Wörtern untereinander zukünftig sehr genau zu verstehen. Google möchte nicht mehr nur einzelne Keywords sinnvoll verarbeiten, sondern außerdem entsprechende Zusammenhänge bzw. Kontexte effizient deuten können.

Ist BERT auch für schweizer Websiteinhaber relevant?

Bevor wir zu den konkreten SEO-Auswirkungen kommen, muss festgehalten werden, dass BERT faktisch die Analyse von Suchanfragen verbessern und nicht die Inhalte von Websites bewerten soll. Google hat dementsprechend bereits bekannt gegeben, dass Websitebetreiber ihre Suchmaschinenoptimierung nicht direkt auf das Update abstimmen können bzw. müssen. Die Sorge um einen etwaigen Ranking-Verlust aufgrund von BERT ist also grundsätzlich unbegründet. Das Update zeigt jedoch, wo die SEO-Reise hingeht – Inhalte und damit verbundene Nutzersignale werden weiterhin an Relevanz zunehmen.

Darauf sollten Sie als Websitebetreiber natürlich unbedingt reagieren. Ihr Content muss bestenfalls so ausgerichtet sein, dass der Abgleich von Suche und Ergebnis auch unter diesen Voraussetzungen (langfristig) möglichst reibungslos ablaufen kann. Inhalte sind bestenfalls so zu erstellen, dass sie zu natürlich formulierten Anfragen, die mit BERT zweifelsohne stark zunehmen werden, passen. Es ist also in jedem Fall angebracht, die natürliche Sprache Ihrer Zielgruppe(n) in Ihrem Content aufzunehmen.

Was bedeutet BERT für mein Content-Marketing?

Bevor wir zu den konkreten SEO-Auswirkungen kommen, muss festgehalten werden, dass BERT faktisch die Analyse von Suchanfragen verbessern und nicht die Inhalte von Websites bewerten soll. Google hat dementsprechend bereits bekannt gegeben, dass Websitebetreiber ihre Suchmaschinenoptimierung nicht direkt auf das Update abstimmen können bzw. müssen. Die Sorge um einen etwaigen Ranking-Verlust aufgrund von BERT ist also grundsätzlich unbegründet. Das Update zeigt jedoch, wo die SEO-Reise hingeht – Inhalte und damit verbundene Nutzersignale werden weiterhin an Relevanz zunehmen.

Darauf sollten Sie als Websitebetreiber natürlich unbedingt reagieren. Ihr Content muss bestenfalls so ausgerichtet sein, dass der Abgleich von Suche und Ergebnis auch unter diesen Voraussetzungen (langfristig) möglichst reibungslos ablaufen kann. Inhalte sind bestenfalls so zu erstellen, dass sie zu natürlich formulierten Anfragen, die mit BERT zweifelsohne stark zunehmen werden, passen. Es ist also in jedem Fall angebracht, die natürliche Sprache Ihrer Zielgruppe(n) in Ihrem Content aufzunehmen.

Zielsetzung und Strategie Ihrer Website

Welche Ziele verfolgen Sie mit Ihrem Internetauftritt?

Welche Ziele verfolgen Sie mit Ihrem Internetauftritt? Benötigt Ihr Unternehmen mehr Offertanfragen oder direkte Bestellungen? Oder soll die interne Administration entlastet werden? So oder so: vorbei sind die Zeiten, in welcher eine Website «bloss» informiert. Fragen Sie uns, wir unterstützen Sie bei der Ziel-Formulierung Ihrer künftigen Website.

Internetziel, Beispiel 1: Schreinerei Innenausbau

Nehmen wir einmal an, Sie sind Inhaber einer Schreinerei und fertigen exklusiven Innenausbau an. Sie wollen überregional Kunden gewinnen. Ihre Kunden sind ausschliesslich Eigenheimbesitzer, eher solvent und anspruchsvoll. Ihre Website sollte demnach dem Qualitätsanspruch Ihrer künftigen Kundschaft entsprechen. Neben dem guten Design und den einfachen Kontaktmöglichkeiten ist bei diesem Beispiel die Gewinnung von qualitativ guten Anfragen das Ziel.

Internetziel, Beispiel 2: Veranstaltung

Als OK-Präsident einer kantonalen Blasmusik-Veranstaltung benötigen Sie eine Plattform, welche den Teilnehmern wie auch den Besuchern die notwendigen Informationen liefert. Dabei steht als qualitatives Ziel die Benutzerfreundlichkeit an oberster Stelle – wollen doch alle Nutzer Informationen schnell, sicher und einfach auffinden. Als quantitatives Ziel dürften Sie wohl die Anzahl Besucher und Gäste fixieren. Darüber hinaus wollen Sie die administrativen Arbeiten der Veranstaltungssekretariats minimieren.

Anhand dieser beiden Beispiele können Sie entnehmen, dass nicht jeder Internetauftritt dieselbe Aufgabe haben kann. Eines bleibt immer: ihre Website soll zu Ihrem Geschäftserfolg beitragen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Ziele für Ihren Internetauftritt zu definieren und zu realisieren.

Sind Sie vorbereitet für die EU-DSGVO?

Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gültig ab dem 25.05.2018

Ab 25. Mai 2018 wurde die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anwendbar. Das Datenschutzrecht in der EU wird vollständig erneuert, um den Datenschutz zu stärken und zu vereinheitlichen. Als Betreiber einer Website oder eines Online-Shops sind Schweizer Unternehmen ebenso davon betroffen. Zudem arbeitet Bern eine Variante der EU-DSGVO aus, welche bereits 2019 in Kraft treten wird.

Wir behandeln auf dieser Seite in erster Linie die DSGVO-Umsetzung für Internetauftritte. Beachten Sie aber, dass die DSGVO verschiedenste Geschäftsbereiche umfasst – also nicht bloss die Website oder den Shop. Und: Datenschutz ist Chefsache.

Worum geht es?

Am 25. Mai 2018 tritt die DSGVO in Kraft und führt das sogenannte Marktortprinzip ein. Die DSGVO gilt nicht nur in der EU, sondern weltweit für jede Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen in der EU, denen man Dienstleistungen oder Waren anbietet oder deren Verhalten man beobachtet. Das bedeutet, dass fast alle Schweizer Websites davon betroffen sind, weil sie ihre Nutzerinnen und Nutzer über Webtracking beobachten, Formulardaten sammeln oder E-Mail-Adressen für den Newsletterversand aufnehmen.

Grundsätzlich ist die Datennutzung auch nach dem 25. Mai 2018 erlaubt. Folgende Grundsätze müssen dabei erfüllt sein:

  • es ist problemlos, wenn die Daten anonymisiert sind und keine datenschutzrechtliche Bedeutung haben
  • bei pseudonymisierten Daten muss die Datenschutzerklärung leicht auffindbar sein und die Möglichkeit zur Abmeldung der Datennutzung beinhalten (Opt-in)
  • Wenn Sie personenbezogene Daten nutzen, muss eine Einwilligung über das Opt-in-Verfahren eingeholt werden. Besser noch verwenden Sie das Double-opt-in-Verfahren.

Was bedeutet das für Sie?

Ein Webseitenbetreiber kann nicht garantieren, dass ein EU-Bürger nicht die eigene Website besucht. Daher sollten Schweizer Webseitenbetreiber jetzt nachstehende Sofortmassnahmen umsetzen. Nehmen Sie den Ist-Zustand auf. Checken Sie jede einzelne Webseite und überprüfen Sie, welche Funktionen und Tools personenbezogene Daten erfassen, speichern oder verarbeiten. Erstellen Sie eine Liste und arbeiten Sie die Seiten ab. Nehmen Sie bei diesen Arbeiten den Webentwickler hinzu.

Die DSGVO-Umsetzung auf der Webseite – so gehen Sie vor

Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Webseite müssen wissen, dass sie der Verarbeitung ihrer Daten jederzeit widersprechen können. Ausserdem gibt es für Webbesucher einen Rechtsanspruch auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer persönlichen Daten. Dies hat zur Folge, dass Nutzer gründlich und leicht verständlich informiert werden müssen.

Sichere Verbindung

  • Ihre Website sollte nur noch mit einer sicheren Verbindung betrieben werden. (Also mit https://www.website.ch statt nur http)

Korrektes Impressum

  • Eingetragener Name des Unternehmens und Angabe über den Unternehmenssitze. Telefonnumer, E-Mail sowie Name des Geschäftsführers

Link zum Datenschutztext

  • Platzieren Sie an gut ersichtlicher Stelle einen Link zum Datenschutztext. Entwickeln Sie eine Seite für die Datenschutzerklärung.

Erstellen Sie eine Seite für die Datenschutzerklärung

  • Achten Sie bitte darauf, dass die Datenschutzerklärung leicht lesbar ist und tatsächlich auch dem Inhalt Ihrer Website oder Ihres Shops entspricht.

Kontaktformulare, Anmeldungen, Kommentare

  • Stellen Sie sicher, dass dise Daten verschlüsselt übermittelt werden (https)
  • Bedenken Sie, dass es nicht nur um Daten geht, welche Sie selber direkt sammeln (Kontaktformular, Newsletter usw.). Wenn Sie beispielsweise Daten an Google, Facebook oder an ein Newsletterprogramm übermitteln, stehen Sie ebenso in der Verantwortung.
  • Das «Data Processing Agreement» (Datenverarbeitungsvereinbarung) müssen Sie daher mit jedem Anbieter vereinbaren, welcher von Ihrer Webseite Daten übermittelt bekommt. Internationale Unternehmen stellen dieses zur Verfügung, Sie müssen es lediglich bestätigen.

Checkboxen und Buttons

  • Vermeiden Sie vorangekreuzte Checkboxen (Bsp. bei Newsletter). Zudem dürfen Einwilligungen nicht an Bedingungen geknüpft werden. Überprüfen Sie die Texte in den Buttons; geht klar hervor, was der Nutzer bestellt oder auslöst? Sollten Daten an Dritte weitergeleitet werden (Bsp. E-Mail-Adresse an ein externes Newsletter-Tool), muss der Nutzer explizit darauf hingewiesen werden.

Soziale Medien – Share- und Like-Buttons

Personenbezogener Übertragung müssen Nutzer explizit zustimmen. Daten dürfen also nicht schon beim Aufruf der Seiten von Facebook, Instagram & Co. übertragen werden.

  • Vor dem Sharen oder Liken muss der Nutzer mit einem Klick sein Einverständnis erteilen, bevor die effektive Datenübertragung möglich ist. Das Tool c’t Shariff eignet sich dazu gut

Up- und Downloads

Das Herunter- oder Hochladen obliegt der selben datenschutzrechtlichen Bedingungen.

  • Der Nutzer ist vor dem Herunter- oder Hochladen von Daten zu informieren. Er muss diesem Vorgang ausdrücklich zustimmen.

Tracking-Tools wie Google Analytics

Tracking-Tools zeichnen das Nutzerverhalten sehr genau auf. Sie haben daher Informationspflicht über Umfang, Zweck und Art der Datensammlung. Zudem hat der Nutzer das Widerspruchsrecht.

  • Damit der Nutzer Widerspruch einlegen kann, lässt sich ein Link zu einem Deaktivierungs-Add-On oder einem Opt-out einpflegen.
  • Dabei ist dafür zu sorgen, dass die IP-Adressen via Anonymisierungsfunktion den Programmcode des Trackingprogrammes die IP-Adresse gekürzt erfasst.
  • Dies entbindet Sie nicht vom «Data Processing Agreement» Vertrag mit dem Drittanbieter.

Live-Chats oder Support-Tools

Hier sind die selben Informationspflichten einzuhalten. Diese Tools erfassen IP-Adressen. Teilweise werden Namen oder andere persönliche Daten zu cloudbasierten Tools übermittelt.

  • Der Nutzer ist wiederum umfassend zu informieren, bevor er eines dieser Tools nutzt.
  • Sichern Sie sich auch hier ab, indem der Webseitenbesucher die Nutzung via Klick bestätigt

Cookies

Cookies sind kleine Textdateien, welche im Browser des Nutzers abgelegt werden. Diese speichern Einstellung wie bsp. den Warenkorb im Onlineshop.

  • Installieren Sie einen Cookie-Banner, welcher klar darauf hinweist, dass Cookies eingesetzt werden. Auf dem Banner muss er der Nutzung zustimmen.
  • Beachten Sie, dass das Banner den Link zum Impressum nicht verdeckt. Fügen Sie daher am besten die Links zum Impressum und der Datenschutzerklärung in den Banner ein.

Weitere Marketing- und Werbemassnahmen

Die DSGVO ist eine dynamische Angelegenheit

  • Prüfen Sie allfällige Massnahmen Ihrer Informationspflicht und dem Widerspruchsrecht des Nutzers erneut, wenn Sie weitere Online-Marketingsmassnahmen vornehmen

Fazit

Wie erwähnt, regeln diese Informationen ausschliesslich den Internetauftritt und stellen die Basis dar. Prüfen Sie Ihre Website oder Online-Shop. Speziell bei exportorientierten Unternehmen (Marktort EU) sollten Sie sehr genau hinschauen und ggf. juristischen Rat beiziehen. Wir empfehlen, die Website umgehend DSGVO-fit zu machen. Im unmittelbaren Anschluss sollten Sie die DSGVO im gesamten Unternehmen umsetzen.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir für diese Hinweise und Empfehlungen keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Die Haftung für eine unvollständige oder fehlerhafte Datenschutzerklärung können wir nicht übernehmen.

Wir unterstützen Sie bei der EU-DSGVO-Umsetzung Ihrer Website.

Wir analysieren Ihre Website, erledigen alle technischen Anforderungen und arbeiten Ihnen die Datenschutzerklärung aus.

Unsere Leistungen in der Übersicht

  • Analyse Ihrer Website
  • telefonische oder persönliche Beratung
  • Integration Cookie-Banner
  • Integration Deaktivierungs-Add-on für Tracking-Tools
  • Einpflegen von Hinweistexten und Checkboxes bei Formularen
  • Einpflegen Tool c’t Shariff bei Share- und Like-Buttons
  • Einpflegen einer Standard-Datenschutzerklärung mit individueller Anpassung

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